Verwaltung

Begleitung für bereits angemeldete Unterkünfte

Wenn Ihre Ferienwohnung bereits vor der neuen Regelung angemeldet war, begleiten wir Sie durch diese Phase der Veränderungen: Dokumentenorganisation, neue Vorgänge, administrative Pflichten und die praktische Anpassung an den neuen Rechtsrahmen.

Wir arbeiten ausschließlich auf Fuerteventura.

Unterlagen und Vorgeschichte

Prüfung und Ordnung der vorhandenen Verwaltungsunterlagen, der bereits eingereichten Verantwortlichkeitserklärungen sowie der Mitteilungen oder Änderungen zu laufenden Akten.

Klassifizierte Tätigkeiten

Wir helfen, die Verwaltungsunterlagen zu identifizieren und zu ordnen, die Einreichung vorzubereiten, sie nachzuverfolgen und die technische Dokumentation bei Bedarf zu koordinieren.

NRUA · Einheitliche Vermietungsregisternummer

Wir erklären einfach, wie sie mit Kurzzeitvermietungen und der Vermarktung über Plattformen zusammenhängt, und helfen bei der Ordnung der nötigen Unterlagen.

Formular 425 · IGIC

Administrative Unterstützung bei Vorbereitung und Einreichung der jährlichen IGIC-Zusammenfassung der kanarischen Steuerbehörde – nur wenn dies für die Situation der Inhaberin oder des Betreibers zutrifft.

Bestehende Verantwortlichkeitserklärungen

Wohnungen, die ordnungsgemäß über eine Verantwortlichkeitserklärung nach Dekret 113/2015 zugelassen wurden und derzeit dem Rahmen und den Übergangsregelungen des Gesetzes 6/2025 unterliegen. In diesen Fällen begleiten wir bei:

  • Prüfung und Ordnung der vorhandenen Verwaltungsunterlagen;
  • Vorgeschichte und bereits eingereichte Verantwortlichkeitserklärungen;
  • Mitteilungen oder Änderungen zu bestehenden Akten;
  • Verfolgung der Übergangsregelungen;
  • von den Behörden angeforderte Unterlagen;
  • Organisation und Verfolgung von Vorgängen und Fristen;
  • Abstimmung mit technischen Fachleuten, wenn nötig.

Jährliche Informationsmeldung zu Kurzzeitvermietungen

Wir begleiten die Vorbereitung und Einreichung der jährlichen Informationsmeldung im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen und dem NRUA, soweit anwendbar. Dieser Vorgang ist keine Kaution, keine vertragliche Sicherheit und keine Geldhinterlegung: Es handelt sich um eine reine Informationspflicht. Wir halten uns stets an die offiziell festgelegten Fristen.

Neuanmeldungen und kommunale Planung

Die Einrichtung neuer Ferienwohnungen hängt derzeit stark von der städtebaulichen Planung der jeweiligen Gemeinde ab. Auf Fuerteventura ist Pájara die Gemeinde, deren Planung diese Nutzung in bestimmten Zonen ausdrücklich regelt; auch dort hängt die Möglichkeit vom Gebiet, von den städtebaulichen Bedingungen und von der konkreten Lage der Immobilie ab.

Wir bieten keine Abwicklung von Neuanmeldungen von Ferienwohnungen an. Berichte, Bescheinigungen, Projekte oder technische Dokumente, die dies gesetzlich erfordern, müssen von einer zuständigen Fachperson erstellt und unterzeichnet werden. Für steuerliche Auslegungen verweisen wir an die entsprechende Steuerfachperson.

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